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Hinweisgeberschutzgesetz
Transparenz und Vertrauen im Schlüsseldienst
Sie haben Kenntnis von Verstößen innerhalb unseres Unternehmens? Sprechen Sie uns an – ganz gleich, ob Sie bei uns arbeiten oder nicht.
Seit 1995 stehen wir für verlässlichen Service im Schlüsseldienst. Rechtmäßiges Handeln ist für uns keine Pflichtübung, sondern Grundlage unserer Arbeit. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet uns zur Einrichtung einer internen Meldestelle. Diese Verpflichtung nehmen wir ernst.
Wer kann Hinweise geben?
- Mitarbeiter und frühere Mitarbeiter
- Geschäftspartner und Lieferanten
- Kunden und Interessenten
- Bewerber
Welche Verstöße können Sie melden?
Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, darunter:
- Betrug oder bewusste Täuschung bei Notöffnungen
- Überhöhte Rechnungen oder versteckte Kosten
- Manipulation von Arbeitszeiten oder Leistungen
- Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen
- Korruption oder Bestechlichkeit
- Schwarzarbeit oder Scheinselbstständigkeit
Wir schützen Sie
Ihre Identität bleibt geschützt. Sie müssen keine Nachteile befürchten. Jeder Hinweis wird vertraulich behandelt und zeitnah geprüft. Diskrete Untersuchung ist selbstverständlich.
Kontakt zur Meldestelle:
meldung@schluesseldienst-prinz.de
Ihre Hinweise stärken unser Unternehmen. Sie helfen uns, das Vertrauen zu bewahren, das unsere Kunden uns seit einem Vierteljahrhundert entgegenbringen.